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Justiz als politische Verfolgung: Die Rechtsprechung in "Rassenschandefällen"beim Landgericht Hamburg 1936-1943

Hans Robinsohn
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Die Diskriminierung der Juden im NS-Staat wurde mit den Nürnberger Gesetzen vom September 1935 "legalisiert". Das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", das Ehen und außereheliche Beziehungen zwischen Juden und "Ariern" unter Strafe stellte – ein bemerkenswertes Symbol der Pervertierung des Rechtsstaatsgedankens in Deutschland –,bildete die Grundlage der gerichtlichen Verfolgung der so genannten Rassenschande. Damit begann die Ausgliederung der jüdischen Bürger aus der deutschen Gesellschaft, die ihren Endpunkt in den Vernichtungslagern hatte. Hans Robinsohn zeigt exemplarisch die Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie in Strafjustiz. Die eingehende Schilderung mehrerer Einzelfälle von der Ermittlung bis zum Urteilsspruch belegt nicht nur, das das Hamburger Landgericht "Rassenschande" besonders drakonisch bestrafte, sie beweist außerdem, wie willig in der Strafjustiz des Dritten Reiches, obwohl an die Stelle der Rechtsfindung der Vollzug politischer Maximen getreten war, Staatsanwälte und Richter der schlechten Sache dienten. Ebenso wird deutlich, dass das geschehene Unrecht nach 1945 mit den Mitteln amtlicher "Wiedergutmachung" nicht aus der Welt geschafft werden konnte.

ปี:
2010
สำนักพิมพ์:
Oldenbourg Wissenschaftsverlag
ภาษา:
german
ISBN 10:
3486703455
ISBN 13:
9783486703450
ซีรีส์:
Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte; 35
ไฟล์:
PDF, 17.20 MB
IPFS:
CID , CID Blake2b
german, 2010
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